Visual food solutions
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Verkaufs- und Lieferbedingungen

Klare Abmachungen erleichtern die Zusammenarbeit...

...in diesem Sinne danken wir Ihnen, wenn Sie sich einige Minuten Zeit nehmen, um sich mit den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, die Form und Umfang unserer Leistungen aufzeigen, zu befassen.

1. Gültigkeit

Es gelten ausschliesslich die vorliegenden Bedingungen. Mit der Platzierung einer Bestellung anerkennt der Kunde diese Verkaufs- und Lieferbedingungen ohne Einschränkung. Abweichenden Einkaufsbedingungen von Kunden verpflichten uns nur, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben. Entsprechendes Verhalten oder Stillschweigen der Pacovis AG kann nicht als Einverständnis ausgelegt werden.

2. Preise

Unsere Preise sind freibleibend. Falls wir keine Offerte unterbreitet haben, gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Die angegebenen Preise sind Nettopreise (exkl. Mehrwertsteuer). Änderungen bleiben vorbehalten.

3. Verpackung

Die Verpackung ist in den Preisen inbegriffen. Wir verpacken die Waren in einer Form, die unter normalen Transportbedingungen vor Beschädigungen schützt. Nach Vereinbarung kann die Lieferung in besonderen Gebinden erfolgen. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

4. Liefermenge

Die effektive Liefermenge kann geringfügig von der bestellten Menge abweichen. In Rechnung gestellt wird die tatsächlich gelieferte Menge.

5. Lieferung

Alle Aufträge werden fest verrechnet. Es wird nicht in Konsignation geliefert. Porto und Versandkosten werden zusätzlich belastet.

6. Zahlungsbedingungen

30 Tage netto ab Fakturadatum. Unerlaubte Abzüge werden nachbelastet. Die Ware bleibt bis zur Begleichung der Rechnung unser Eigentum. Unsere Lieferpflicht entfällt ohne Mahnung oder Fristansetzung, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder aufgrund ungünstiger Auskünfte, die wir (nachträglich) erhalten. Für Schäden aus nicht ausgeführten oder verzögerten Lieferungen sind wir in solchen Fällen nicht haftbar.

7. Mängelrüge

Der Kunde prüft die Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf Menge, Inhalt und allfällige Transportschäden. Mängel sind umgehend schriftlich zu beanstanden. Mängel, die bei einer sofortigen Prüfung erkennbar gewesen wären, können später nicht mehr geltend gemacht werden.

  • Jede Mängelrüge hat Artikelnummer, Produktionscode, Bezeichnung und Menge der beanstandeten Ware zu enthalten. Warenproben sind aufzubewahren oder einzusenden. Bei erheblichen Mängeln können wir nach eigener Wahl Ersatz liefern oder die Kaufsumme für den mangelhaften Teil der Lieferung gutschreiben.
  • Führt die Weiterverarbeitung mangelhafter Ware beim Kunden dazu, dass die Produktion ganz oder teilweise vernichtet werden muss, ersetzen wir maximal den Einstandspreis der verwendeten Rohstoffe. Wir haften nicht für allfällige Betriebsunterbrüche, entgangene Gewinne oder indirekte Verluste, die auf mangelhafte oder verzögerte Lieferung zurückzuführen sind.

8. Rückgaben

Rücksendungen sind nur mit unserem Einverständnis zulässig. Wir sind nicht verpflichtet, falsch oder zuviel bestellte Ware zurückzunehmen. Wird eine Rücknahme vereinbart, gilt folgende Regelung:

  • Die Rücknahmekosten werden nach Aufwand beim Gutschriftsbetrag abgezogen.
  • Geöffnete, angebrochene oder verschmutzte Gebinde können wir aus hygienischen Gründen nicht zurücknehmen und gutschreiben.
  • Der Antrag auf Rücksendung muss innerhalb von 3 Monaten nach Auslieferung erfolgen.
  • Der Gutschriftsentscheid bei Food-Artikeln hängt jeweils vom MHD ab.
  • Für Rücksendungen mit geringem Warenwert wird keine Gutschrift ausgestellt.
  • Die Rücksendung geht zu Lasten des Kunden.

9. Behälter und Gebinde

Warenbehälter und Transportgebinde (Euro-Paletten etc.) nehmen wir nur in gutem Zustand zurück. Nicht getauschte Gebinde fakturieren wir zum Selbstkostenpreis.

10. Höhere Gewalt

Vorbehalten bleiben Liefermöglichkeit, Lieferbeschränkungen, behördliche Massnahmen, Rationierungen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Krieg, Streik und alle anderen Fälle höhrer Gewalt.

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist in allen Fällen für beide Teile Stetten. Gerichtsstand ist Baden.

Stetten, 1. Oktober 2009

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